Allgemeine Geschäftsbedingungen
NextGen 3D-Druckservice – Website, E-Mail und sonstige individuelle Kommunikationswege | Stand: 14. August 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Herstellung und Lieferung von 3D-Druckerzeugnissen sowie für damit verbundene Leistungen zwischen NextGen 3D-Druckservice, Constantin Plagge, Bültenweg 27, 38106 Braunschweig, E-Mail: nextgen3d.druckservice@gmail.com – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden.
2. Sie gelten insbesondere für Anfragen und Verträge, die über die Website des Anbieters, per E-Mail, über Kleinanzeigen oder über sonstige individuelle Kommunikationswege angebahnt oder geschlossen werden.
3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
5. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Website-Kalkulator, Anfrage und Vertragsschluss
1. Der auf der Website bereitgestellte 3D-Druck-Kalkulator dient der technischen Vorprüfung und unverbindlichen Preisermittlung. Die dort angezeigten Ergebnisse, Preise, Fertigungszeiten und sonstigen Angaben stellen kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters dar.
2. Das Hochladen einer Datei, die Durchführung einer Kalkulation und das Betätigen einer Schaltfläche wie „Angebot anfragen“ lösen noch keinen Vertrag und keine Zahlungspflicht aus.
3. Der Kunde gibt mit einer Anfrage lediglich die für die Erstellung eines individuellen Angebots erforderlichen Angaben und Dateien an den Anbieter weiter.
4. Nach Prüfung der Anfrage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Dieses kann insbesondere Produktbeschreibung, Stückzahl, Abmessungen, Material, Farbe, Druckverfahren, Nachbearbeitung, Preisbestandteile, Versandkosten sowie eine voraussichtliche Fertigstellungs- oder Lieferzeit enthalten.
5. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der dort angegebenen Annahmefrist auf die im konkreten Angebot bestimmte Weise annimmt. Bei einem Angebot mit 100 % Vorkasse erfolgt die Annahme durch vollständigen Zahlungseingang innerhalb der Annahmefrist. Bei einem Anzahlungsangebot erfolgt sie durch Eingang der vereinbarten Anzahlung innerhalb der Annahmefrist. Bei Kauf auf Rechnung erfolgt sie durch eine dokumentierte Beauftragung, etwa per E-Mail, Bestellung oder Purchase Order, unterschriebenem Angebot oder einer anderen ausdrücklich dokumentierten Annahme.
6. Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt nach § 150 Abs. 2 BGB als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. Ein Vertrag zu den ursprünglichen Angebotsbedingungen kommt dadurch nicht automatisch zustande; eine weitere Einigung ist erforderlich. Eine verspätete Annahme gilt nach § 150 Abs. 1 BGB als neuer Antrag. Eine verspätete Zahlung oder Bestellung begründet daher nicht automatisch einen Vertrag zu den Konditionen und Terminen des abgelaufenen Angebots.
7. Vor der verbindlichen Annahme werden dem Kunden diese AGB und – soweit einschlägig – die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen einschließlich Widerrufsbelehrung oder Information über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zur Verfügung gestellt.
8. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
9. Nachträgliche Änderungen des Auftrags bedürfen einer Vereinbarung. Sie können zu Preis- und Terminänderungen führen; der Anbieter informiert hierüber vor Umsetzung.
§ 3 Automatisierte Modellanalyse und Prüfung der Druckbarkeit
1. Für die unverbindliche Kalkulation kann die Website hochgeladene 3D-Dateien automatisiert technisch analysieren. Dabei können insbesondere Dateiformat, Abmessungen, Skalierung, Druckorientierung, Plattenbelegung, voraussichtliche Druckzeit, Materialbedarf, Stützmaterial und eine kalkulatorische Preisgrundlage ermittelt werden.
2. Eine erfolgreiche automatische Analyse oder Kalkulation ist keine Zusicherung der konstruktiven Richtigkeit, Passgenauigkeit, Funktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Sicherheit oder Eignung des Produkts für einen bestimmten Verwendungszweck.
3. Die automatische Analyse kann Fälle als nicht automatisch kalkulierbar oder als manuell zu prüfen einstufen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Annahme oder Durchführung des Auftrags.
4. Der Kunde stellt alle für Herstellung und Prüfung erforderlichen Informationen, Dateien, Maße, Abbildungen und sonstigen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung.
5. Der Kunde informiert den Anbieter vor Vertragsschluss über den vorgesehenen Verwendungszweck und ihm bekannte besondere Anforderungen, insbesondere mechanische, thermische, chemische oder witterungsbedingte Belastungen.
6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm vorgegebene Maße, Skalierungen und technische Vorgaben vor der Auftragsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
7. Eine Konstruktion, Belastungsberechnung, Materialberatung, Passformprüfung, Sicherheitsbewertung oder Prüfung der Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des individuellen Angebots ist.
8. Ohne gesonderte Vereinbarung prüft der Anbieter übermittelte STL-, OBJ-, STEP-, 3MF-, CAD- oder vergleichbare Dateien lediglich überschlägig auf ihre grundsätzliche technische Verarbeitbarkeit und Druckbarkeit.
9. Zwingende gesetzliche Prüf-, Informations-, Warn- und Produktsicherheitspflichten bleiben unberührt.
10. Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen auch die rechtzeitige Beantwortung technisch erforderlicher Rückfragen und die Erteilung vereinbarter Freigaben. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund unvollständiger, widersprüchlicher oder nachträglich geänderter Angaben können nach vorheriger Abstimmung zu Termin- und Preisänderungen führen.
§ 4 Rechte an Dateien, Modellen und Vorlagen
1. Übermittelt der Kunde Dateien, Zeichnungen, Abbildungen, Modelle, Logos oder sonstige Vorlagen, versichert er, dass er berechtigt ist, diese für die Herstellung des vereinbarten Produkts zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde versichert insbesondere, dass die vertragsgemäße Verwendung keine Urheber-, Marken-, Design-, Patent-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.
3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine umfassende rechtliche Prüfung der bereitgestellten Inhalte vorzunehmen.
4. Der Anbieter kann eine Anfrage ablehnen oder die Bearbeitung einstellen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, einen rechtswidrigen Verwendungszweck oder eine sonstige unzulässige Herstellung bestehen.
5. Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten aus diesem Paragraphen und wird der Anbieter deshalb berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von den berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 5 Herstellung und vereinbarte Beschaffenheit
1. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, ausdrücklich vereinbarte Kundenvorgaben sowie ausdrücklich einbezogene Produkt-, Material- und Sicherheitshinweise.
2. 3D-Druckerzeugnisse können herstellungsbedingt sicht- oder fühlbare Schichtlinien, Ansatzstellen von Stützstrukturen, geringfügige Oberflächenunregelmäßigkeiten, Nähte, geringfügige Farbabweichungen, material- oder geometriebedingte Schrumpfung oder Verformung sowie Spuren vereinbarter manueller Nachbearbeitung aufweisen.
3. Solche Merkmale stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie sich innerhalb der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit und Fertigungstoleranzen bewegen.
4. Eine exakte Übereinstimmung mit Bildschirmdarstellungen, Renderings, Fotografien oder Vorschaubildern ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Eine bestimmte Maßhaltigkeit, Passgenauigkeit, technische Belastbarkeit, Lebensdauer, Temperatur-, Witterungs- oder Chemikalienbeständigkeit oder Eignung für einen besonderen Zweck ist nur geschuldet, wenn diese Eigenschaft ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Soll ein für einen Verbraucher hergestelltes Produkt in einem bestimmten Merkmal von den objektiv zu erwartenden Eigenschaften abweichen, wird der Kunde vor Vertragsschluss eigens darüber informiert; die Abweichung wird nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
7. Eine technische Zulassung, Zertifizierung, behördliche Freigabe, Belastungsberechnung oder sicherheitstechnische Prüfung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich sind die Preise des individuellen Angebots. Eine zuvor auf der Website angezeigte Kalkulation ist unverbindlich.
2. Das individuelle Angebot weist den vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreis und die vereinbarten Nebenleistungen aus; etwaige Versandkosten werden vor der verbindlichen Beauftragung gesondert ausgewiesen.
3. Zur besseren Nachvollziehbarkeit können insbesondere Materialkosten, Maschinenzeitkosten, Rüstkosten, Stückpauschale, Konstruktion oder Dateibearbeitung, manuelle Nachbearbeitung, Verpackung und Versand gesondert ausgewiesen werden.
4. Zahlungsmodell, Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Vereinbart werden können insbesondere 100 % Vorkasse, eine prozentuale oder feste Anzahlung mit individuell bestimmter Restfälligkeit sowie Kauf auf Rechnung mit Zahlungsziel. Zahlungen können insbesondere per Banküberweisung und, wenn ausdrücklich vereinbart, bar oder über PayPal erfolgen.
5. Der Anbieter beginnt mit auftragsbezogener Materialbeschaffung, Konstruktion oder Herstellung grundsätzlich erst, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, die nach dem konkreten Angebot vor Produktionsbeginn erforderliche Voraus- oder Anzahlung eingegangen ist und alle benötigten Dateien, Angaben und Freigaben vorliegen. Bei vereinbartem Kauf auf Rechnung ist keine Vorauszahlung erforderlich, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
6. Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
7. Ändert sich der Auftragsumfang auf Wunsch des Kunden, erhält der Kunde vor Ausführung der Änderung eine Information über hierdurch entstehende Mehrkosten.
§ 7 Materialbeschaffung und Restmaterial
1. Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wird, erwirbt der Kunde ausschließlich das bezeichnete fertige 3D-Druckerzeugnis.
2. Zur Herstellung beschaffte Filamentspulen und sonstige Ausgangsmaterialien sind nicht automatisch Vertragsgegenstand.
3. Nicht verbrauchtes Material verbleibt im Eigentum des Anbieters und kann für andere Aufträge oder betriebliche Zwecke verwendet werden.
4. Muss Material beschafft werden, das nicht üblicherweise vorrätig ist, können die Kosten einer wirtschaftlich erforderlichen Beschaffungseinheit bei der Kalkulation berücksichtigt und transparent ausgewiesen werden.
5. Abweichend hiervon kann ausdrücklich vereinbart werden, dass der Kunde eine vollständige Materialeinheit erwirbt.
6. Bei einer Vertragsbeendigung werden für speziell beschafftes Material nur die nach Vertrag oder Gesetz zu berücksichtigenden, tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten angesetzt. Ohne Weiteres anderweitig nutzbares oder an den Lieferanten rückgabefähiges Material sowie ersparte Aufwendungen werden angemessen berücksichtigt.
§ 8 Fertigstellungs- und Lieferzeiten
1. Die voraussichtliche Fertigstellungs- oder Lieferzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
2. Ein Termin ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
3. Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, sämtliche benötigten Dateien und Angaben sowie erforderliche Freigaben vorliegen und die nach dem konkreten Angebot vor Produktionsbeginn erforderliche Voraus- oder Anzahlung eingegangen ist. Bei Kauf auf Rechnung beginnt sie ohne vollständige Zahlung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Fristen können sich angemessen verlängern, wenn Änderungen, Rückfragen, zusätzliche Freigaben, verspätete Mitwirkung, erforderliche Überarbeitung von Kundendateien, nicht zu vertretende Material- oder Ersatzteilengpässe, verspätete Materiallieferungen trotz rechtzeitiger Bestellung, erforderliche Wiederholungsdrucke aufgrund technischer Fehler oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände eintreten.
5. Der Anbieter informiert über erkennbare erhebliche Verzögerungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Für individuell zu beschaffende oder besonders zu verarbeitende Materialien können im Angebot längere Fertigungszeiten vereinbart werden.
§ 9 Versand und Selbstabholung
1. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands, sofern nichts anderes vereinbart wird.
2. Versandart, Verpackung und Versandkosten werden im individuellen Angebot angegeben.
3. Teillieferungen erfolgen nur, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und hierdurch keine nicht vereinbarten zusätzlichen Versandkosten entstehen.
4. Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Bei Selbstabholung wird der Kunde informiert, sobald die Ware abholbereit ist; Ort und Zeit werden individuell vereinbart.
6. Wird vor Übergabe an den Versanddienstleister einvernehmlich von Versand auf Selbstabholung umgestellt, werden Versand- und Verpackungskosten nur insoweit erstattet, wie sie noch nicht entstanden sind oder vom Anbieter zurückerlangt werden können. Nach Übergabe an den Versanddienstleister ist eine freiwillige Stornierung oder Änderung der vereinbarten Übergabeart grundsätzlich nicht mehr vorgesehen; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Abholung und Annahmeverzug
1. Bei vereinbarter Selbstabholung ist die Ware grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abholmitteilung abzuholen.
2. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anbieter eine letzte reguläre Nachfrist von sieben Kalendertagen setzen.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist der Anbieter nicht zu einer zeitlich unbegrenzten kostenlosen Aufbewahrung in eigenen Räumen verpflichtet. Er kann im gesetzlichen Umfang Ersatz tatsächlich erforderlicher und angemessener Mehraufwendungen für Aufbewahrung, Erhaltung, Umlagerung, zumutbare externe Lagerung oder einen vereinbarten Ersatzversand verlangen. Eine willkürliche Lagerpauschale wird nicht erhoben.
4. Eine Entsorgung individuell angefertigter Ware kommt nur als letztes Mittel, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, nach erfolglosen Aufforderungen, gesonderter Androhung und weiterer angemessener Frist sowie nur dann in Betracht, wenn keine mildere zumutbare Möglichkeit besteht.
5. Ein automatischer Eigentumsübergang auf den Anbieter findet durch Fristablauf nicht statt.
§ 11 Widerrufsrecht und Individualanfertigungen
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
2. Über ein bestehendes Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert belehrt.
3. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Verträgen über Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
4. Ob dieser Ausschluss greift, richtet sich nach der konkreten Individualisierung des Auftrags. Nicht jede bloße Auswahl aus standardisierten Optionen führt automatisch zum Ausschluss.
5. Typische Umstände, die für eine maßgebliche Individualisierung sprechen können, sind insbesondere eine vom Kunden bereitgestellte individuelle 3D-Datei, kundenspezifische Maße oder Skalierungen, eigens vorgenommene konstruktive Änderungen oder eine speziell für den Kunden erstellte Konstruktion.
6. Der Anbieter weist im individuellen Angebot darauf hin, wenn für den konkreten Auftrag nach seiner rechtlichen Einordnung kein Widerrufsrecht besteht.
7. Für gesondert beauftragte Dienstleistungen, insbesondere eigenständige CAD- oder Dateibearbeitungsleistungen, gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln für Dienstleistungen. Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Dienstleistung begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
8. Die Website-Anfrage ist noch kein Vertragsschluss. Verträge werden nach dem derzeitigen Ablauf erst durch die im individuellen Angebot bestimmte spätere Annahme geschlossen. § 356a BGB betrifft nach seinem Wortlaut Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden; eine solche unmittelbare Online-Vertragsschlussfunktion stellt die Website derzeit nicht bereit.
§ 12 Stornierungswünsche und gesetzliche Kündigungsrechte
1. Eine „Stornierung“ bezeichnet eine einvernehmliche Vertragsaufhebung. Ein zusätzliches, von gesetzlichen Rechten unabhängiges Stornierungsrecht besteht nicht.
2. Ein Anspruch auf eine freiwillige Vertragsaufhebung besteht nicht. Vor Beginn auftragsbezogener Beschaffung oder Leistungserbringung kann ihr grundsätzlich zugestimmt werden, sofern keine Kosten entstanden sind.
3. Sind bereits Leistungen erbracht oder Kosten entstanden, kann eine einvernehmliche Aufhebung nach dem tatsächlichen Bearbeitungsstand abgerechnet werden. Berücksichtigt werden können insbesondere bereits erbrachte Konstruktions- oder Dateibearbeitung, technische Prüfung und Arbeitszeit, verbrauchtes oder speziell beschafftes Material, tatsächlich angefallener Druck- und Maschinenaufwand sowie entstandene Verpackungs-, Versand- und sonstige nachweislich auftragsbezogene, nicht mehr vermeidbare Kosten.
4. Nicht erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und ohne Weiteres anderweitig nutzbares oder rückgabefähiges Material werden nicht berechnet beziehungsweise bei einer Rückzahlung angemessen berücksichtigt. Eine nachträglich frei erfundene Storno- oder Bearbeitungspauschale wird nicht erhoben.
5. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 13 Produktverwendung, Belastungen und Nachbearbeitung
1. Maßgeblich ist der im individuellen Angebot ausdrücklich bezeichnete Verwendungszweck.
2. Eine besondere mechanische, thermische, chemische, elektrische, UV-, Witterungs- oder Dauerbelastbarkeit ist nur vereinbart, wenn sie ausdrücklich beschrieben und bestätigt wurde. Dies gilt insbesondere für Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel, Säuren oder Laugen, hohe Temperaturen, Feuchtigkeit und Frost.
3. Ohne ausdrückliche individuelle Prüfung und Freigabe besteht insbesondere keine Eignungszusage für Dauerlast, besondere Zug-, Druck-, Biege- oder Stoßbelastungen, sicherheitsrelevante, tragende oder absturzsichernde Anwendungen, persönliche Schutzausrüstung, medizinische Anwendungen, Kinderspielzeug, Lebensmittelkontakt, druckführende Bauteile, sicherheitsrelevante Fahrzeug-, Maschinen- oder elektrische Anwendungen oder Anwendungen, bei deren Versagen Personen- oder erhebliche Sachschäden entstehen können.
4. Mechanische, chemische oder thermische Nachbearbeitung durch den Kunden, insbesondere Schleifen, Bohren, Sägen, Fräsen, Schneiden, Polieren, Kleben, Lackieren, chemisches Glätten oder Erhitzen, kann Gesundheits- und Sicherheitsrisiken verursachen und die Bauteileigenschaften verändern. Eine zuvor erklärte Eignung gilt nicht automatisch für eine veränderte Ausführung.
5. Der Kunde hat bei eigener Nachbearbeitung geeignete Schutzmaßnahmen und Herstellerhinweise zu beachten. Bei der Bearbeitung glas- oder kohlenstofffaserverstärkter Materialien können feine Fasern und Stäube entstehen.
6. Bei Ersatz- oder Reparaturteilen muss ein bestimmter technischer Einsatz im Angebot ausdrücklich bezeichnet und vom Anbieter bestätigt werden, wenn hierfür eine Eignung vereinbart werden soll.
7. Zwingende gesetzliche Produkt-, Sicherheits-, Informations- und Warnpflichten bleiben unberührt.
§ 14 Mängelrechte
1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Eine zusätzliche Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet wird.
3. Eine besondere Eignung gilt nur als vereinbart, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich bezeichnet und bestätigt wurde.
4. Kein vom Anbieter zu vertretender Mangel liegt vor, soweit die Ware bei Gefahrübergang die geschuldete Beschaffenheit hatte und ein späterer Defekt nachweislich ausschließlich auf einer nicht vereinbarten oder nicht freigegebenen Verwendung, Überlastung, unsachgemäßen Handhabung, fehlerhaften Montage, mechanischen, chemischen oder thermischen Nachbearbeitung, Kombination mit ungeeigneten Stoffen oder Bauteilen oder sonstigen nachträglichen Veränderungen durch den Kunden oder Dritte beruht.
5. Beruht eine Abweichung ausschließlich auf fehlerhaften oder unvollständigen Dateien, Maßen oder technischen Vorgaben des Kunden, ist der Anbieter hierfür nicht verantwortlich, soweit keine entsprechende Prüfleistung vereinbart war und der Fehler bei der vereinbarten überschlägigen Prüfung nicht offensichtlich erkennbar war. Zwingende Prüf- und Warnpflichten bleiben unberührt.
6. Bei einer Mängelanzeige soll der Kunde mitteilen, welche Veränderungen nach Gefahrübergang vorgenommen wurden. Gesetzliche Beweislastregeln und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
7. Kunden werden gebeten, erkennbare Transportschäden zeitnah mitzuteilen; die Versäumung lässt gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.
§ 15 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt unberührt.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung für sonstige Schäden auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5. Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
6. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt.
2. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.